Leitweg bearbeiten
Mithilfe der Leitwege weisen Sie abgehenden Anrufen das passende Bündel zu und bestimmen damit die Amtsverbindung.
Ein Leitweg bestimmt durch die Bündelzuordnung, über welche Netzschnittstelle ein abgehender Anrufe gelenkt wird.
Parameter |
Erläuterung |
Leitweg |
Referenznummer des Leitweges. |
Rufnummer / Name |
Rufnummer und Name des Leitweges. |
Maximal abgehende Anrufe |
Beschränkt die Anzahl gleichzeitiger abgehender Anrufe. Sobald die eingestellte Grenze erreicht ist, wird über diesen Leitweg kein Anruf mehr aufgebaut. Dies wird dem Anrufenden mit dem Gassenbesetztton signalisiert. Damit können Sie gewährleisten, dass Leitungen frei bleiben für abgehende/ankommende Anrufe. Ist eines der definierten Anrufziele besetzt, wird dem Anrufer besetzt signalisiert. |
Total B-Kanäle |
Zeigt die Anzahl der verfügbaren B-Kanäle. |
Sende Zugangscode |
Hier können Sie ein Präfix eintragen, welches der gewählten Rufnummer zugefügt wird. |
Sendeverzögerung |
Hier legen Sie fest, wie viele Ziffern der Anrufer in der Direktwahl bereits gewählt haben muss, bevor der Anruf aufgebaut wird. Anwendungsfälle:
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externe Wahlkontrolle |
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Nummerierungsplantyp (NPI) |
Wählen Sie E.164, wenn die abgehenden Anrufe über diesen Leitweg ins öffentlichen Netz gelenkt werden. |
Impulsintervall für virtuelle Gebühren |
Für Amtsanschlüsse, die keine Gebühreninformation mitliefern (wie z. B. SIP), können Sie hier eine virtuelle Gebührenzählung einrichten, indem Sie das Intervall der Gebührenimpulse eintragen. In der Standardeinstellung werden keine virtuellen Gebühren erfasst (Einstellwert“0”). |
Bündelzuordnung |
Hier bestimmen Sie, über welche Bündel die Anrufe dieses Leitweges ins Netz gelenkt werden sollen. Sie können mehrere Bündel eintragen. Der Leitweg versucht einen Anruf der Reihe nach über das erste freie Bündel abzusetzen. |
Die dem anrufenden Benutzer zugeordnete externe Wahlkontrolle ist aktiv und verhindert den Verbindungsaufbau wenn unerlaubte Ziffern gewählt werden.
Die Ziffern der gewählten externen Rufnummer werden nicht überprüft.